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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.schleswig-holstein.de > Service > Justiz ..> Gerichte .. >OLG > Service > Unterhaltsrechtliche Leitlinien (unter der Fahne)] [Neu: Änderungen im Text finden sich - soweit ersichtlich - unter Nr. 10.3, 10.6, 15.3 und 21.5 sowie im Anhang, dort jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Stand: 01.01.2019) Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene Gesamtschau nicht ersetzen. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um [...]
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