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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.thueringen.de/olg > Thüringer Oberlandesgericht (klein ganz oben) > Infothek] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich - soweit ersichtlich - im Vorwort, in den Ziffern 2.2, 13.1.1, 13.1.2, 21.2 bis 23. sowie im Anhang - jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts Stand: 01.01.2020 Die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Die "Düsseldorfer Tabelle", Stand: 01.01.2020, ist einbezogen. Die Leitlinien orientieren sich weitgehend an den Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Unterhaltsrechtliches Einkommen 1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1 Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden [...]
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