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(Leitlinien) (Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.mv-justiz.de > (in der Landkarte: Rostock > OLG > Informationen (oben) ...] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich (soweit ersichtlich) im Vorwort, in den Ziffern 12.3, 13.1.2, 13.3, 21.2, 21.3.1 bis 21.3.3, 21.4, 22.1, 22.2, 23.1 bis 23.3 sowie in den Anlagen - jeweils weinrot hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock (Stand: 01.01.2023) ie Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Wesentliche Änderungen zu den bis 31.12.2022 geltenden Leitlinien beruhen auf der Anhebung des Mindestunterhalts (Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalt minderjähriger Kinder nach § 1612 a Abs. 1 BGB vom 03.12.2015; BGBl. I S. 2188 i.d.F. der Fünften Verordnung zur [...]
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