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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) (-->Anmerkungen zur Tabelle 1/2020) [Nach FamRB; www.olg-duesseldorf.nrw.de > Schnellzugriff (re.): Düsseldorfer Tabelle] Leitlinien zum Unterhalt Stand: 01.01.2020 [2021 unverändert] zur Ergänzung der Düsseldorfer Tabelle herausgegeben von den Senaten für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf Unterhaltsrechtliches Einkommen 1.Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). Abfindungen aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind grundsätzlich auch bei Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle mit dauerhaft geringerem Einkommen bis zur Höchstgrenze des Bedarfs nach dem früheren Einkommen zu verwenden; ob eine Aufstockung [...]
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