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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [Nach www.solg.saarland.de > Das OLG (oben li.)] Pressemitteilung Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht Stand 1. Januar 2017 Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 1. Januar 2017 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt 1. gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, a) für Erwerbsstätige 1.080 EUR b) für Nichterwerbstätige 880 EUR 2. gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.300 EUR 3. gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten oder der Mutter/ dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig [...]
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