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(Leitlinien) (Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.thueringen.de/olg > Infothek (oben) > Unterhaltsrecht] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich - soweit ersichtlich - im Vorwort, in den Ziffern 10.2.2, 11, 15.1, 15.2, 15.3. sowie im Anhang - jeweils weinrot hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts Jena (LL-ThOLG 2022) (Stand: 01.01.2022 Allgemeine Grundsätze Die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2022, ist einbezogen. Die Leitlinien orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur. Unterhaltsrechtliches Einkommen 1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1 Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. [...]
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