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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.mv-justiz.de > unten li.: OLG Rostock > Informationen] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich (soweit ersichtlich) im Vorwort, inzwischen auch in den Ziffern 2.5, 10.2.3, 10.7 und 14. sowie in den Anlagen - jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock (Stand: 01.01.2018) Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Wesentliche Änderungen zu den bis 31.12.2017 geltenden Leitlinien beruhen auf der Anhebung der Grenzbeträge der Einkommensgruppen sowie des Mindestunterhalts (Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalt minderjähriger Kinder nach § 1612 a Abs. 1 BGB vom 03.12.2015; BGBl. I S. 2188 i.d.F. der Ersten Verordnung zur Änderung der [...]
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