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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.justiz.rlp.de > Gerichte (oben) > 4 (re.) > OLG Zweibrücken > Service & Info (oben) ..] Anlage: >Rechenbeispiele [Neu: Veränderungen finden sich - soweit ersichtlich - unter Nr. 10.2.2, 21.3.3, 21.3.4, 22.3, 23.3 sowie in den Anhängen, jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken Stand 1.1.2021 Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen [...]
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