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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.olg-koeln.nrw.de > Schnellzugriff (re.): dort scrollen: Unterhaltsleitlinien] [Neu: Sachliche Veränderungen befinden sich - soweit ersichtlich - in der Vorbemerkung, in den Ziffern 5., 10.2.3, 11., 12.1, 13.1, 13.3, 15.1, 15.3, 15.7, 18., 21 bis 23 sowie im Anhang. Unterhaltsleitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln Vorbemerkung Die Familiensenate des OLG Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien können die Richter nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls - das gilt auch für die "Tabellen-Unterhaltssätze'' - nicht antasten. Die Leitlinien folgen der Düsseldorfer Tabelle und den Süddeutschen Leitlinien, weichen jedoch in Einzelfragen davon ab. Die Leitlinien gelten ab 1. Januar 2020. Gegenüber den ab dem 1. Januar 2019 geltenden Leitlinien ergeben [...]
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