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(Leitlinien) (Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [Nach www.olg.brandenburg.de > Service, Unterhaltsleitlinien (re. rot)] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich in der Vorbemerkung, in den Anlagen und in Nr. 13.1 und 15.2 - dort jeweils weinrot markiert] Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Vorbemerkung Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 1. Januar 2022. Gegenüber den ab 1. Januar 2021 geltenden Leitlinien ergeben sich inhaltliche Änderungen nur in Nrn. 13.1, 15.2 und in den Anlagen I und II. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten [...]
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