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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [Nach www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de > Rechtsprechung (oben)] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich - soweit ersichtlich - in den Ziffern 13.1.2, 13.3, 15.3, 19., 21.2 bis 22.3 und 26. sowie in den Anlagen - jeweils blau hervorgehoben; im Übrigen wurden zusätzliche Überschriften eingefügt] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg Stand 01. Januar 2020 mit Düsseldorfer Tabelle Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit [...]
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