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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [Nach www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de > Service (oben) > Downloads (darunter)] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich - soweit ersichtlich - nur in Ziffer 9.2.1 und in den Anlagen - jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg Stand 01. Januar 2017 Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres [...]
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