- Güterrecht
- Text der Reform zum Sachrecht (ab 1.9.2009)
- Zuständigkeit für Güterrecht - mit Ehesache
- Zuständigkeit für Güterrecht - ohne Ehesache
- Zuständigkeit: Güterrecht mit nachträglicher Ehesache
- Güterrechtliches Verfahren
- Güterrechtliche Familienstreitverfahren
- Konkurrenz von FG- und Streitsachen
- Güterrechtliche FG-Verfahren
- Verfahren in Gü-Streitsachen
- Eilverfahren zum Güterrecht
- Hauptsacheverfahren zum Güterrecht
- Zustimmungsersetzung bei Gütergemeinschaft
- Zustimmungsersetzung bei Hausratsverfügung
- Bedeutung der Reform zum 1.9.2009
- Beweislast beim Endvermögen
- Auskunft über Vermögen zum Trennungszeitpunkt
- Auskunft über Anfangsvermögen
- Auskunft über Vermögen: Ab wann?
- Anspruch auf vorzeitigen Ausgleich?
- Vorgehen bei vorzeitigem Ausgleich
- Voraussetzungen für Ansprüche gegen Dritte (§ 1390 BGB)
- Inhalt von Ansprüchen gegen Dritte (§ 1390 BGB)
(>Ohne Ehesache / >Bei nachträglicher Ehesache) (>§ 262 FamFG im Kontext) (>Früher) 3. Wenn ein unzuständiges Gericht angerufen wird 1. Grundsätze: a. Gesetzeslage: "Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist das Gericht ausschließlich zuständig, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war" (§ 262 I 1 FamFG). b. Historie: Die Vorschrift entspricht dem früheren § 621 II 1 ZPO (dazu). c. Ist eine "Ehesache anhängig"? (a) Was ist "Ehesache"? >Dazu. Ein bloßer VKH-Antrag für eine Ehesache ist ohne Bedeutung (auch bei verzögerter Bescheidung), OLG Köln DRsp 1998/18654 = FamRZ 1999,29. Ein Wiederaufnahmeverfahren genügt hier nicht, OLG Karlsruhe DRsp 1995/5974 = FamRZ 1996,301; a.A. Zöller[26.] 621 ZPO R.86. Sind nur noch Folgesachen anhängig, ist das für die Zuständigkeit unerheblich, BGH FamRZ 1982,43 = NJW 1982,1000. (b) Was ist "Anhängigkeit"? >Dazu. (c) Welche Zeitpunkte sind [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login