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(>Auskunftsanträge / >Stufenanträge) (>Früher) 1. Grundsatz: Bei den verschiedenen Alternativen in § 1379 BGB (Text) handelt es sich um eigenständige Ansprüche, die jeweils gesondert geltend zu machen wären, OLG Koblenz FamRZ 2018,1573. 2. Ist ein Vorgehen im Scheidungsverbund möglich? a. Kann dort Zugewinnausgleich verlangt werden? (a) Regulärer: Er kann nach § 137 FamFG (Text) als Folgesache (dazu) im Scheidungsverbund anhängig gemacht werden. Dies würde Kosten sparen (dazu). Der Antrag ist im Verbund befristet (dazu). (b) Vorzeitiger: >Dazu. b. Kann dort Auskunft verlangt werden? Ein reiner Auskunftsantrag wäre unzulässig, da dieser nicht "für den Fall der Scheidung" gestellt wäre (dazu). Zulässig wäre jedoch ein Vorgehen in Form eines Stufenantrages (dazu); der Auskunftsantrag muss sich dabei auf den Stichtag für das Endvermögen (dazu) beziehen. Der Antrag auf Auskunft zum Trennungszeitpunkt (dazu) kann nur als isolierte Streitsache [...]
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