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(>Streitsachen / >Verfahrensregeln / >FG-Fälle(Gü) / >Konkurrenz FG+Streitverfahren) (>Bei Zuständigkeitsstreit) (>§ 261 FamFG im Kontext) (>Früher) 1. Gesetzeslage: a. Bei Eheleuten: (a) § 111 Nr.9 FamFG: "Familiensachen sind .. 9. Güterrechtssachen .." (b) § 112 FamFG: "Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen: .. 2. Güterrechtssachen nach § 261 I .. sowie ..." (c) § 261 I FamFG: "Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen, auch wenn Dritte an dem Verfahren beteiligt sind." b. Bei Lebenspartnern: (a) § 111 Nr.11 FamFG: "Familiensachen sind .. 11. Lebenspartnerschaftssachen .." (b) § 112 FamFG: "Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen: .. 2. .. Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 I Nr.10 sowie ..." (c) § 269 I Nr.10 FamFG: "Lebenspartnerschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben .. 10. Ansprüche aus dem [...]
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