Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Verfahrensregeln / >Gü-Streitverfahren / >Konkurrenz) (>§ 261 FamFG im Kontext) (>Früher) 1. Gesetzeslage: a. Bei Eheleuten: (a) § 111 Nr.9 FamFG: "Familiensachen sind .. 9. Güterrechtssachen .." (b) § 261 II FamFG: "Güterrechtsverfahren sind auch Verfahren nach § 1365 Abs.2, 1369 Abs.2 und den §§ 1382, 1383, 1426, 1430 und 1452 des BGB." Dieser Katalog ist ab 1.5.2013 erweitert um Gegenstände nach dem deutsch-französischen Wahlgüterstand (dazu): "sowie nach § 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2, Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 17 des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft". b. Bei Lebenspartnern: (a) § 111 Nr.11 FamFG: "Familiensachen sind .. 11. Lebenspartnerschaftssachen .." (b) § 269 I Nr.11 FamFG: "Lebenspartnerschaftssachen sind Verfahren, welche [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen