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(>Vergleich) 1. Besonderheit bei Stufenklagen: Wenn sich ein Vergleich (nur) über die erste Stufe als wirksam erweist, ist der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vergleichs nebst dem Sachantrag der 1. Stufe durch Teilurteil abzuweisen, BGH DRsp 1996/30309 = NJW 1996,3345. 2. Ansonsten: a. Ist der Vergleich wirksam? (a) Grundsätze: Ein Vergleich (dazu), der als Prozesshandlung formal ordnungsgemäß abgeschlossen und materiell-rechtlich nicht unwirksam ist (z.B. nach §§ 119 >Text, 123 >Text, 142 >Text, 242 >Text, 779 >Text BGB), wäre auch dann wirksam, wenn er mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar ist, OLG Zweibrücken DRsp 1999/1415 = FamRZ 1998,1126. Der materielle Vergleich ist nach BGB anfechtbar (dazu), aber nicht wegen Motivirrtums, OLG Frankfurt DRsp 2010/19937 = FamRZ 2010,1584, OLG Hamm DRsp 2016/13419. Ein Irrtum über die Reichweite der bewilligten PKH berechtigt nicht zur Anfechtung, BVerwG DRsp 2010/6610 = NJW 2010,3048. Ein [...]
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