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3. Entscheidung 1. Welche Bedeutung hat die Gegenvorstellung? a. Was ist "Gegenvorstellung"? Ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Selbstkorrektur des Gerichtes trotz Unanfechtbarkeit erreicht werden kann, BGH DRsp 2001/8245 = NJW 2001,2262. Die Gegenvorstellung stellt eine Anregung an das Gericht dar, eine für die Partei unanfechtbare Entscheidung zu überprüfen, BGH DRsp 2020/8935. Das Gericht hat unter Vermeidung des Fehlers seine Entscheidung zu überprüfen, OLG Köln DRsp 1997/9481. Eine Gegenvorstellung kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen dürfte, OLG Dresden FamRZ 2020,37. b. Wer ist zuständig? Das Gericht in der aktuell regulären Besetzung, BGH DRsp 2005/12760 = FamRZ 2005,1831. c. Verhältnis zu Rechtsmitteln: (a) Rang: Die Gegenvorstellung hat Vorrang vor einer Verfassungsbeschwerde, BVerfG DRsp 2002/7436 = NJW 2002,3387 /1. Die Frist für die [...]
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