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(>Rücknahme) 1. Ist eine Rücknahme widerrufbar? Ein zulässiger Widerruf kommt in Betracht bei Vorliegen von Restitutionsgründen nach § 580 ZPO (dazu), insbesondere nach vorsätzlicher Täuschung durch den Gegner (§ 580 Nr.4 ZPO >Text), BGH DRsp 1997/2692 = NJW 1997,1309. 2. Welche Folge hätte ein Widerruf? An sich ist zunächst ein mögliches Strafverfahren durchzuführen (§ 581 I ZPO >Text), aber eine Aussetzung dafür ist möglich; wegen zwischenzeitlich versäumter Fristen kommt Wiedereinsetzung (dazu) in Betracht, BGH DRsp 1997/2692 = NJW 1997,1309. [...]
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