- Allgemeine ZPO-Regeln über Rechtsbehelfe (2)
- Allgemeine ZPO-Regeln zu Rechtsmitteln (1)
- Zulässigkeit von ZPO-Rechtsmitteln
- Begründung von ZPO-Rechtsmitteln
- Berichtigung von Entscheidungen
- Rechtsmittel bei Berichtigungsentscheidungen
- Rechtsmittel gegen (Nicht-)Terminierung bzw. Untätigkeit?
- Wiedereinsetzung (WE): Verfahrensfragen
- Rechtsbehelfe gegen Rechtspflegerentscheidungen
- Rechtsbehelfe nach Prozessvergleich?
- Rechtsmittelverzicht
- Anfechtung der Rücknahme eines Rechtsmittels?
- Gegenvorstellung
- Außerordentliche Rechtsmittel?
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- Meistbegünstigung bei Rechtsmitteln
- Rechtsmittel gegen Scheinurteile o.ä.
- Umdeutung von Rechtsmitteln
- Rechtsbehelfe bei Kosten
- Rechtsbehelfe bei Versäumnisurteilen
- Rechtsbehelfe: Zweifels-Fälle
- Zurückverweisung bei ZPO-Rechtsmitteln
- Bindung der Gerichte bei Rechtsmitteln
- Bei Unzulässigkeit eines Rechtsmittels
(>Rücknahme) 1. Ist eine Rücknahme widerrufbar? Ein zulässiger Widerruf kommt in Betracht bei Vorliegen von Restitutionsgründen nach § 580 ZPO (dazu), insbesondere nach vorsätzlicher Täuschung durch den Gegner (§ 580 Nr.4 ZPO >Text), BGH DRsp 1997/2692 = NJW 1997,1309. 2. Welche Folge hätte ein Widerruf? An sich ist zunächst ein mögliches Strafverfahren durchzuführen (§ 581 I ZPO >Text), aber eine Aussetzung dafür ist möglich; wegen zwischenzeitlich versäumter Fristen kommt Wiedereinsetzung (dazu) in Betracht, BGH DRsp 1997/2692 = NJW 1997,1309. [...]
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