Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nur für Fam-Altverfahren (dazu) (-->Neues Fam-Recht) (-->In FGG-Fällen) 3. Bei fehlerhafter Zurückverweisung 1. Welche Sonderregeln gelten im Scheidungsverbund? a. § 629b ZPO: (a) Worum geht es? Zurückverweisung nach abweisendem Scheidungsurteil. (b) Bedeutung: Nach einem verfrühten Antrag auf Scheidung (dazu) kommt es i.d.R. zur Zurückverweisung von Amts wegen an das Gericht der 1. Instanz, wenn dort noch eine Folgesache (dazu) (i.d.R. der Versorgungsausgleich) zur Entscheidung ansteht (§ 629b I ZPO). Wenn dagegen Revision eingelegt wird, kann auf Antrag dennoch über die Folgesachen verhandelt werden (§ 629b II ZPO). Einzelheiten: -->Dazu. b. § 629c ZPO: (a) Worum geht es? Zurückverweisung aus der Revision oder Rechtsbeschwerde. (b) Bedeutung: Bei einer teilweisen Aufhebung des Scheidungsurteils können auch weitere Gegenstände zurückverwiesen werden: -->Dazu. 2. Ansonsten: a. Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Zurückverweisung in Betracht? (a) Muss [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen