Unterhalt des Ehegatten nach Scheidung (Sonderregeln):
(>Ggf. auch nach Aufhebung der Ehe / >Gütergemeinschaft / >Grundregeln ab Trennung)
Kommt ein Anspruch in Betracht?
-Allgemeine Fragen zu unterhaltsbezogenen Ansprüchen
-Wie ist zur Geltendmachung nachehelichen Unterhalts vorzugehen?
-Gesetzliche Anspruchsgrundlagen für nachehelichen Unterhalt
-Die Berechtigungstatbestände nach §§ 1569 ff BGB (Menü)
(>Die allgemeinen Voraussetzungen)
(>Stamm-/Anschluss-Unterhalt / >Bedürftigkeit)
-Fälligkeit/ Vorschuss/ Art des Unterhalts
-Die Einwände nach §§ 1578b, 1579 BGB (Menü)
-Konkurrenz: >Mit Kindern / >Mit neuem Ehegatten
Unterhaltsarten: (>Weitere Bedarfsarten)
Wie ist der Unterhalt zu bemessen?
-Woraus leitet er sich ab beim nachehelichen Unterhalt (Prägung)? (>Woraus generell?)
-Bereinigtes Einkommen von G und S = >Einkünfte ./. >Belastungen