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(>Grundsätze zu Unterhaltsverträgen / >Abfindung von Lohn pp. / >Einsatz bei VKH?) 1. Kommt eine Abfindung überhaupt in Betracht? Eine Abfindung durchsetzbarer Unterhaltsansprüche ist unzulässig, soweit sie einem unzulässigen Verzicht (dazu) auf künftigen Unterhalt nahe kommt, Niepmann/Seiler[14.] R.234, OLG Hamburg FamRZ 2002,234, OLG Brandenburg DRsp 2021/16650 = FamRZ 2022,186 LS. Dies gilt nicht ohne Weiteres auch bei einer Abfindungsvereinbarung nach ausländischem Recht, Niepmann/Seiler[14.] R.237. 2. Bei Kindesunterhalt: a. Ist eine Abfindung zulässig? § 1640 I 2 BGB (Text) erwähnt "Abfindungen, die anstelle von Unterhalt gewährt werden". Diese Regelung betrifft nur Rückstände sowie Ansprüche eines verheirateten oder geschiedenen Kindes, Palandt[75.] 1640 R.3. b. Welche Folge kann sich ergeben? Ggf. ist als Folge des Vermögenszuflusses ein Vermögensverzeichnis anzulegen (§ 1640 BGB >dazu). Eine an den anderen Elternteil gezahlte Abfindung [...]
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