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(>Ausschluss/Verzicht) 2. Art des Unterhalts? / 3. Wertsicherung? / 4. Form der Vereinbarung 5. Auslegung/Bestimmtheit / 6. Irrtum (§ 779 BGB) / 7. Bei (Teil-)Nichtigkeit 1. Kann die Unterhaltspflicht grds. vertraglich geregelt werden? a. Besteht Vertragsfreiheit? (a) Grundsätze: Über den Unterhalt können Vereinbarungen getroffen werden (Nachw. bei Grziwotz FamRZ 1997,587), auch über deren Abänderbarkeit (dazu), OLG Brandenburg DRsp 2002/10615. Die Grenze liegt stets bei einem verbotenen (auch verkappten) Verzicht (dazu). (b) Vertragsgestaltung: vgl. Bredthauer NJW 2004,3072, Kornexl FamRZ 2004,1609, Bergschneider FamRZ 2004,1761, Gageik FPR 2005,122, Langenfeld FPR 2005,134, Herrler FPR 2009,506, Milzer NZFam 2014,773. Zu Steuer-Aspekten vgl. Herrmann/ Grobshäuser FPR 2005,148. Im Hinblick auf die Reform des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 vgl. Bergschneider FamRZ 2006,153, Münch FamRZ 2009,171. Bei nicht verheirateten Eltern vgl. v.Hoyenberg FPR 2007,273. (c) Vorgehen von [...]
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