Vertragliche Unterhaltsregelungen / Parteidisposition:
(Unt/201.1)
Autor: Brückel
Was ist bei Vereinbarungen zum Unterhalt generell zu beachten?
-Allgemeine Fragen (Zulässigkeit, Inhalt, Form, Auslegung etc.)
-Verträge nach § 328 BGB (zugunsten eines Kindes)
-Übergang der vereinbarten Schuld auf Erben?
-Prozessuale Fragen bei Nichtigkeit
-Geltendmachung von Rückständen
Ist speziell ein (teilweiser) Verzicht auf Unterhalt wirksam?
-Gilt bereits das Verzichtsverbot nach § 1614 BGB? >Dazu
-Anderenfalls:
-Wenn die Grundlage des Verzichts entfallen ist (dazu): Dann kann auf Unterhalt geklagt
werden, OLG Zweibrücken DRsp 2008/10804 = FamRZ 2008,1453.
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