(>§ 1585a im Kontext) 2. Nach Anordnung einer Sicherheit 1. Kann G eine Sicherheit verlangen? a. Vor Titulierung des Unterhalts: (a) Anspruch auf Sicherheit? (aa) Dem Grunde nach? (aaa) Gesetzeslage: (aaaa) § 1585a I 1 BGB: "Der Verpflichtete hat auf Verlangen Sicherheit zu leisten". (aaab) § 1585a I 2 BGB: "Die Verpflichtung .. entfällt, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass die Unterhaltsleistung gefährdet ist oder wenn der Verpflichtete durch die Sicherheitsleistung unbillig belastet würde". (aab) Bedeutung: Wenn ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, hat S auf Verlangen Sicherheit zu leisten, sofern nicht der Unterhalt offenbar ungefährdet oder die Sicherheit unbillig ist. Auf andere als nacheheliche Unterhaltsansprüche ist die Vorschrift nicht analog anwendbar, OLG Düsseldorf DRsp 1994/9366 LS = FamRZ 1981,67; a.A. (auch auf vertraglich geregelte Unterhaltsansprüche) Büte FuR 2013,508. Ein besonderer Grund für das Verlangen [...]