Einstweiliger Rechtsschutz bei Wohnung/ Hausrat (EAWH)
(WH/26)
Autor: Brückel
Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht, §§ 49 ff FamFG)
Verfahrensfragen:
-Sind einstweilige Anordnungen möglich?
Nach den dortigen Regeln innerhalb isolierter WH-Verfahren (einschließlich Abänderungsverfahren nach § 17 HausrVO >dazu) oder im Scheidungsverbund; die Einreichung eines PKH-Antrags für die Hauptsache genügt.
-Auf welcher Verfahrensgrundlage?
-In selbständigen WH-Verfahren: >§ 621g ZPO (bis 31.12.2001 § 13 IV HausrVO)
-Im Eheverbund:
-Zu Wohnung oder Hausrat: § 620 Nr.7 ZPO
-Zu persönlichen Sachen: § 620 Nr.8 ZPO
-Was ist zu beachten?
Was könnte einstweilig angeordnet werden?
-Hausrat:
-Wohnung:
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