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1. Sind Einreden erforderlich? Da die Belange von S bei der für eine Zuweisung erforderlichen Abwägung ohnehin stets zu berücksichtigen sind (insbesondere dingliche Berechtigung), genügt entsprechender Sachvortrag. 2. Konkrete Einreden: a. Ist ein Zurückbehaltungsrecht erheblich? (a) Innerhalb des Verfahrens: Nein, dem Hausratsverfahren sind Zurückbehaltungsrechte wesensfremd, OLG Köln FamRZ 1993,1462, OLG Hamm FamRZ 1981,875. Maßgeblich sind hier ausschließlich die Zuweisungskriterien. (b) Als Gegenrecht nach Zuweisung: Nein, auch nach Zuteilung kann dem daraus resultierenden Herausgabeanspruch kein Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten werden, LG Limburg DRsp 1994/14994 = FamRZ 1993,1464. b. Ist eine Aufrechnung zulässig? (a) Im Verfahren: Nein, im Hausratsverfahren kann nicht aufgerechnet werden, OLG Hamm FamRZ 1981,875. (b) Nach Zuweisung: Gegen eine zugesprochene Ausgleichsforderung (dazu) kann jedenfalls dann nicht aufgerechnet werden, wenn sie als Surrogat der [...]
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