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(>Rückschaffung durch Dritte) (Im Kontext: >§ 1361a BGB / >§ 13 LPartG) 3. Anspruch auf Rückschaffung? 1. Kommt § 1361a BGB (bzw. § 13 LPartG) als Anspruchsgrundlage in Betracht? a. Nach Wegschaffung: Nur unter folgenden Voraussetzungen: (1) Nur bei Haushaltsgegenständen (dazu). (2) Nur wenn sie noch vorhanden sind (streitig >dazu). (3) Nur im Rahmen des Getrenntlebens (dazu) nach den dortigen Zeit-Vorgaben (dazu). b. Davor: Für das Verbot der Wegschaffung gilt § 1361a BGB (Text) erst recht, OLG Brandenburg DRsp 2009/1617. 2. Wie könnte danach Rückschaffung verlangt werden? a. Kommt einstweiliger Rechtsschutz in Betracht? Einstweilige Anordnung nach §§ 49 ff FamFG (dazu). b. Was ist generell zu beachten? (a) Wer ist zuständig? Familiengericht; eine eindeutige Regelung fehlt aber weiterhin. (b) Welche Regelungsgrundlage/ Verfahrensart gilt? Der bisherige Streit wurde vom Gesetzgeber nicht entschieden. Da § 1361a BGB nicht ohne Weiteres passt, käme m.E. eine [...]
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