Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(WH-Ansprüche / Hauptmenü ) Abweichungen in altem Recht (>Aktuelles Recht) 1. : >Dazu. 2. Wie könnte danach Rückschaffung verlangt werden? a. Kommt einstweiliger Rechtsschutz in Betracht? (a) Ab 1.9.2009 (dazu): Einstweilige Anordnung nach §§ 49 ff FamFG (dazu). (b) Früher: (ba) Einstweilige Anordnung? (baa) Nach § 621g ZPO (dazu): Nur innerhalb eines anhängigen Hauptsache-Verfahrens wegen Hausratsteilung, OLG Schleswig FamRZ 1997,892, OLG Köln FamRZ 1997,1276. (bab) Nach § 620 ZPO (dazu): Nur im Eheverbund. (bb) Einstweilige Verfügung? Soweit eine einstweilige Anordnung auf Rückschaffung möglich ist, ist eine einstweilige Verfügung nicht zulässig, OLG Düsseldorf FamRZ 1994,390, Menter FamRZ 1997,76. b. Was ist generell zu beachten? (a) Wer ist zuständig? (aa) Ab 1.9.2009 (dazu): Familiengericht; eine eindeutige Regelung fehlt aber weiterhin. (ab) Früher: Das Familiengericht, BGH NJW 1983,47 = FamRZ 1982,1200, OLG Bamberg FamRZ 1997,378 /2; a.A. OLG Bamberg [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen