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Namensänderung
Änderung des Geburtsnamens bei nachträglich gemeinsamer Sorge
Änderung des Geburtsnamens bei negativer Vaterschaftsfeststellung (§ 1617b II BGB)
Änderung des Geburtsnamens bei nachträglicher Änderung des Elternnamens
Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens (§ 1617c I BGB)
Bei nachträglicher Änderung des Ehenamens (§ 1617c II Nr.1 BGB)
Bei Namensänderung des namensgebenden Elternteils (1617c II Nr.2 BGB)
Namensänderung bei Verheiratung des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 BGB)?
Kann die Zustimmung des anderen Elternteils ersetzt werden (§ 1618 S.4 BGB)?
Änderung des Kindesnamens bei Alleinsorge (§ 1617a II BGB)
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