Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Studienkostenpauschale

Studierende, die von einem anerkannten Begabtenförderungswerk gefördert werden, erhalten im Rahmen der Förderung i.d.R. zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auch einen Zuschuss für die mit dem Studium einhergehenden Kosten für Lernmittel, die sogenannte Studienkostenpauschale i.H.v. 300 €, früher Büchergeld genannt. Diese Studienkostenpauschale dient nicht nur der Anschaffung von Literatur, sondern auch von Hard- und entsprechender Software, wie auch zur Abdeckung der Kosten von studiumsbezogenen Vorhaben, wie Exkursionen oder Sprachkursen. Beispielsweise fördert die Studienstiftung des Deutschen Volkes Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen für die Gesellschaft erwarten lassen mit einem sogenannten Lebenshaltungskostenstipendium, das bis zur Höhe von 812 € pro Monat gezahlt wird. Hinzukommen können noch Leistungen für Kranken- und Pflegeversicherung und die Studienkostenpauschale von 300 € (wegen der Voraussetzungen siehe [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen