Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung:
(>Anlässlich des Getrenntlebens / >Haushaltsgegenstände / >Verfahrensfragen) (>Früher)
(Bei Lebenspartnern analog, § 17 LPartG >Text)
Geht es um die "Ehewohnung"?
-Bei Lebenspartnerschaft (dazu): Statt Ehewohnung heißt es "gemeinsame Wohnung".
-Sind mehrere Ehewohnungen möglich?
-Kommt es auf Eigentum o.ä. an?
Könnte sie im WH-Verfahren zugesprochen werden?
-Zeitliche Grenzen/ Verwirkung
-Bereits (konkludent) geeinigt?
-Wenn die Zustimmung des Vermieters fehlt
Wäre der Antrag begründet (§ 1568a BGB >Text)?
-Besonderheiten bei dinglicher Berechtigung
Welche Folgen kommen in Betracht?
-Änderung und Schaffung von Mietverträgen
Sachenrechtliche Aspekte:
Bei Miteigentum kann die Aufhebung verlangt werden (§ 749 BGB >Text) mit der Folge von §§ 180 ff ZVG (dazu). Dies wäre ggf. eine "Sonstige Familiensache" (dazu).