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Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung:  

(WH09/16)

Autor: Brückel

(>Anlässlich des Getrenntlebens /  >Haushaltsgegenstände /  >Verfahrensfragen)    (>Früher)

(Bei Lebenspartnern analog, § 17 LPartG >Text)

Geht es um die "Ehewohnung"?

-Begriff

-Bei Lebenspartnerschaft (dazu): Statt Ehewohnung heißt es "gemeinsame Wohnung".

-Sind mehrere Ehewohnungen möglich?

-Kommt es auf Eigentum o.ä. an?

Könnte sie im WH-Verfahren zugesprochen werden?

-Zeitliche Grenzen/ Verwirkung

-Bereits (konkludent) geeinigt?

-Wenn die Zustimmung des Vermieters fehlt

Wäre der Antrag begründet 1568a BGB >Text)?

-Besonderheiten bei dinglicher Berechtigung

-Im Übrigen (Grundsätze)  

-Aufteilung?

Welche Folgen kommen in Betracht?

-Änderung und Schaffung von Mietverträgen

-Eigentumsübergang?

-Ausgleichsansprüche (Menü)

Sachenrechtliche Aspekte:

Bei Miteigentum kann die Aufhebung verlangt werden (§ 749 BGB >Text) mit der Folge von §§ 180 ff ZVG (dazu). Dies wäre ggf. eine "Sonstige Familiensache" (dazu).