- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- Text der Reform zum Sachrecht (ab 1.9.2009)
- Was sind WH-Verfahren?
- Wohnungs und Haushaltssachen: Verfahrensfragen
- WH: Örtliche Zuständigkeit
- Antrag in WH-Verfahren
- Aufklärungsauflagen in WH-Verfahren
- Zulässigkeit des WH-Antrags
- Beteiligung in WH-Verfahren
- Jugendamt in WH-Verfahren
- Erörterung in WH-Verfahren
- Erledigung in WH-Verfahren
- WH: Durchführungsanordnungen
- Wirksamwerden von WH-Entscheidungen
- Bedeutung der Reform zum 1.9.2009
- Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung
- Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung - Mit dinglichen Rechten
- Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung: Grundsätze
- Folgen einer Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung
- Überlassung von Haushaltsgegenständen anlässlich der Scheidung
- Eigentumsverhältnisse an Haushaltsgegenständen
- Zuweisung von Haushaltsgegenständen im Alleineigentum bei Scheidung?
- Zuweisung von Haushaltsgegenständen bei Scheidung: Bei Miteigentum
- Folgen einer Zuweisung von Haushaltsgegenständen bei Scheidung
- Überlassung von Haushaltsgegenständen bei Trennung
- Haushaltsgegenstände bei Trennung: Rechte Dritter
- Haushaltsgegenstände im Alleineigentum bei Trennung
- Haushaltsgegenstände im Miteigentum bei Trennung: Zuweisung
- Haushaltsgegenstände bei Trennung: Ausgleichsansprüche
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Dingliche Rechte
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Bei Kindern
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Bei Gewalt und Drohung
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Grundsätze
- Schutzanordnungen bei Überlassung der Ehewohnung
(>Anordnungen zur Wirksamkeit) (>§ 209 FamFG im Kontext) (>Früher) 1. Gesetzeslage: "Das Gericht soll mit der Endentscheidung die Anordnungen treffen, die zu ihrer Durchführung nötig sind" (§ 209 I FamFG). 2. Bedeutung: a. Wann sind Ausführungsanordnungen zu prüfen? Sie sollen mit jeder "Endentscheidung" (§ 38 FamFG >dazu) getroffen werden, egal ob sich um endgültige Zuweisungen für die Zeit nach der Scheidung handelt oder um vorläufige Nutzungsregelungen. Ebenso bei Entscheidungen über die Folgesache WH im Verbund, Zöller[30.] 209 FamFG R.1. b. Welche Anordnungen kommen in Betracht? Abweichungen vom früheren (fast wortgleichen) § 15 HausrVO (dazu) sind nicht beabsichtigt, BT-Drs.16/6308 S.251. c. Was ist zwingend im Rahmen der Entscheidung auszusprechen? (a) Falls der Antrag unzulässig/ unbegründet ist: Der Antrag wird ohne weiteres "zurückgewiesen". (b) Falls er begründet ist: (ba) Bei Haushaltssachen: (baa) Zuweisung von [...]
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