Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Haushaltsgegenstände / >Anlässlich der Scheidung) (>§ 1361a im Kontext) (>Früher) 1. Gesetzeslage: a. Bei Ehegatten: "Dieses [das Gericht] kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen" (§ 1361a III 2 BGB). b. Bei Lebenspartnern: "Das Gericht kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen" (§ 13 II 2 LPartG). 2. Bedeutung: a. Wann kommt eine Nutzungsvergütung in Betracht? (a) Bei Ehegatten: (aa) Bei eigenem Alleineigentum: Wenn der Gegenstand dem anderen wegen besonderen Bedarfs überlassen werden muss (§ 1361a I 2 BGB >dazu). (ab) Ansonsten: Bei Verteilung an den anderen nach § 1361a II BGB (dazu). Bis dahin kommt keine Nutzungsentschädigung in Betracht, außerdem ist eine vorherige Zahlungsaufforderung erforderlich, OLG Düsseldorf DRsp 2017/1735 = FamRZ 2016,1087. Nur für Gegenstände, auf die G Anspruch erhoben hat, OLG Düsseldorf DRsp 2017/1735 = [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen