- Gehen Unterhaltsansprüche bei Sozialhilfe/Grundsicherung über?
- Rechtsübergang bei Sozialhilfe: Normen/ Historie
- Regelsätze der Sozialhilfe (SGB XII)
- Ältere Regelsätze der Sozialhilfe
- Sachliche Voraussetzungen des Rechts-Übergangs (Sozialhilfe)
- Welche Beziehung S - L muss für einen Übergang vorliegen (Sozialhilfe)?
- Zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch von L gegen S (Sozialhilfe)?
- Muss S sozialrechtlich leistungsfähig sein (Schuldnerschutz)?
- Scheitert ein Anspruchsübergang an unbilliger Härte (Sozialhilfe)?
- Nur soweit nicht die Einkünfte von H sozialhilferechtlich anrechnungsfrei sind (§ 91 II 1 BSHG)
- Wirkungen der cessio legis bei Sozialhilfe u.a.
- Ist eine Leistung erbracht (Sozialhilfe)?
- Wie kann der Sozialhilfeträger den übergegangenen Anspruch geltend machen?
- Kann der Leistungsempfänger trotz Rechtsübergangs klagen?
- Kann der Leistungsempfänger vor Rechtsübergang klagen?
- Kann L mit Ermächtigung des Sozialhilfeträgers klagen?
- Kann L den Unterhalt nach Rückabtretung einklagen?
- Kann L klagen, soweit trotz Hilfeleistung das Recht nicht übergeht?
- Wenn sowohl der Hilfeträger als auch der Leistungsempfänger klagen könnten
1. Beteiligte: L = Leistungsberechtigte Person (SGB XII). S = Unterhaltsschuldner 2. Grundsätze: a. Vorrangig ist das BGB zu prüfen: Auf § 94 III SGB XII kommt es nur an, soweit der Unterhaltsanspruch nicht schon nach dem BGB (dazu) aus Unbilligkeitsgründen eingeschränkt ist, BGH DRsp 2010/12986 = FamRZ 2010,1418 = NJW 2010,2957 [15, 32]. § 1611 BGB (dazu) ist vorrangig zu prüfen, BGH DRsp 2014/3654 = FamRZ 2014,541 = NJW 2014,1177 [31]. b. Nach SGB XII (ab dem 1.1.2005): (a) Gesetzeslage: "Ansprüche .. gehen nicht über, soweit der Übergang .. eine unbillige Härte bedeuten würde" (§ 94 III 1 Nr.2 SGB XII >Text). (b) Bedeutung: Ein Übergang scheidet aus, "soweit" er eine unbillige Härte bedeuten würde. Da § 94 III SGB XII auch auf Absatz 2 Bezug nimmt, kann auch der betragsmäßig beschränkte Übergang (dazu) bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern im Einzelfall unbillig sein, BGH DRsp 2010/12986 = FamRZ 2010,1418 = NJW [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login