- Allgemeines
- Anwendungsbereich der 4. KH-Richtlinie
- Zusätzliche Regulierungsmöglichkeit durch die 4. KH-Richtlinie
- Keine Änderung des materiellen Haftungsrechts
- Nur außergerichtliche Regulierung; kein zusätzlicher Gerichtsstand im Inland
- Auskunftsstelle
- Anspruchsteller
- Unfallort
- Schädigendes Fahrzeug
- Nicht versichertes Schädigerfahrzeug
- Nicht zu ermittelndes Schädigerfahrzeug
- Regulierungsbeauftragter
- Bearbeitungsfrist
- Sanktionen bei Fristversäumnis
- Strafzinsen
- Weitere Sanktionen, vor allem Beschwerde
- Entschädigungsstelle
- EU-Richtlinien
Die 4. KH-Richtlinie hat es den Mitgliedsstaaten freigestellt, ob und welche weiteren Sanktionen an die Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist geknüpft werden. Nach deutschem Recht ist als weitergehende Sanktion eine Beschwerde zur Aufsichtsbehörde möglich. Beschwerden an die Aufsichtsbehörde sind form- und fristlos möglich. Allerdings hat die Aufsichtsbehörde keine wirklichen Mittel gegen die Versicherer [...]
![Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen.](/bundles/app/img/bezahlschranke-schloss.png)
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login