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Die 4. KH-Richtlinie erfasst zunächst die Mitgliedstaaten der EU. Darüber hinaus haben die Staaten des EWR am 31.01.2001 beschlossen, dass die 4. KH-Richtlinie auch in folgenden Staaten Anwendung findet: Island, das Fürstentum Liechtenstein und [...]
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