- Adoption
- Adoption: Die Reform ab 1.9.2009
- Ausspruch und Voraussetzungen einer Annahme als Kind
- Erforderliche Einwilligungen vor Annahme als Kind
- Wirkungen eines Adoptionsverfahrens
- Adoptionsgeheimnis
- Annahme Volljähriger - Grundsätze
- Annahme Volljähriger - Wirkungen
- Adoption: Sorgerechtliche Zusatzentscheidungen
- Adoption: Namensrechtliche Zusatzentscheidungen
- Verfahren bei Annahme als Kind
- Ersetzung von Einwilligung pp. - Sachrecht
- Ersetzung der Einwilligung oder Zustimmung - Verfahren
- Aufhebung bzw. Ende der Adoption - Voraussetzungen
- Aufhebung bzw. Ende der Adoption bei Volljährigen
- Aufhebung der Adoption - Verfahren
- Aufhebung oder Ende der Adoption - Wirkungen
- Adoption bei Auslandsbezug - Verfahren
- Adoption bei Auslandsbezug - Sachrecht
- AdWirkG - Gesetzestext
- Adoption bei Auslandsbezug - Länder
- Adoption - Checkliste für Annahmeverfahren
- Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ)
(>Kenntnis der eigenen Abstammung) (>§ 1758 im Kontext) 1. Gesetzliches Verbot: a. Grundsatz: "Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen .. nicht offenbart oder ausgeforscht werden .." (§ 1758 I BGB). Daher haben nicht beteiligte Personen grds. keinen Anspruch auf Akteneinsicht (§ 13 II 2 FamFG >dazu). Nach Inkognitoadoption (dazu) sind alle Behörden zur Verschwiegenheit verpflichtet, Privatpersonen können auf Unterlassung verklagt werden, Muscheler FPR 2008,496. b. Ausnahmen: (a) Gesetzeslage: Das Verbot gilt nicht bei "Zustimmung des Annehmenden und des Kindes" sowie wenn "besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern" (§ 1758 I BGB). (b) Zustimmung: Grds. müssen sowohl der Annehmende als auch das Kind einer Offenbarung zustimmen, Palandt[75.] 1758 R.2. Die Verweigerung einer Einsicht in die Adoptionsakten ist rechtswidrig, wenn das Gericht nicht festgestellt hat, ob der Schutz [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login