- Adoption
- Adoption: Die Reform ab 1.9.2009
- Ausspruch und Voraussetzungen einer Annahme als Kind
- Erforderliche Einwilligungen vor Annahme als Kind
- Wirkungen eines Adoptionsverfahrens
- Adoptionsgeheimnis
- Annahme Volljähriger - Grundsätze
- Annahme Volljähriger - Wirkungen
- Adoption: Sorgerechtliche Zusatzentscheidungen
- Adoption: Namensrechtliche Zusatzentscheidungen
- Verfahren bei Annahme als Kind
- Ersetzung von Einwilligung pp. - Sachrecht
- Ersetzung der Einwilligung oder Zustimmung - Verfahren
- Aufhebung bzw. Ende der Adoption - Voraussetzungen
- Aufhebung bzw. Ende der Adoption bei Volljährigen
- Aufhebung der Adoption - Verfahren
- Aufhebung oder Ende der Adoption - Wirkungen
- Adoption bei Auslandsbezug - Verfahren
- Adoption bei Auslandsbezug - Sachrecht
- AdWirkG - Gesetzestext
- Adoption bei Auslandsbezug - Länder
- Adoption - Checkliste für Annahmeverfahren
- Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ)
(>Adop.Verfahren / >Allg.FG-Übersicht) 3. Erforderliche Einwilligungen / 4. Erforderliche Unterlagen / 5. Weitere Verfahrensfragen 1. Zuständig? a. Grundsatz: >Dazu (grds. gewöhnlicher Aufenthalt des Annehmenden). b. In Auslandsfällen: Grds. gilt eine Konzentration am Sitz des OLG (dazu). 2. Antragstellung ordnungsgemäß? a. Grundsätze: (a) Antrag des/der Annehmenden (§ 1752 I BGB >dazu)? Unbedingt erforderlich, gemeinsame Anträge von Ehegatten/Lebenspartnern kommen in Betracht (dazu). Im Antrag ist zu darzulegen (§ 27 FamFG >dazu), weshalb die Annahme dem Wohl des Kindes entspricht (§§ 1741 ff BGB >dazu) bzw. (bei Volljährigen) außerdem sittlich gerechtfertigt ist (§ 1767 I BGB >dazu), ferner dass der Annehmende persönlich geeignet ist (dazu). Nur bei Minderjährigen ist die Probezeit darzulegen (§ 1744 BGB >dazu). Antragstellerseits ist anzugeben, ob Verwandtschaft mit dem Anzunehmenden besteht (wegen §§ 1755, 1756 BGB >dazu). (b) [...]
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