Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(Adoption / Hauptmenü ) (>Erforderlichkeit von Einwilligungen / >Wirkungen / >Bei Volljährigen / >Ausland) (>Verfahrensfragen / >Entscheidung / >Checkliste) (>§ 1741 ff im Kontext) 1. Grundsätze: a. Gesetzeslage: "Die Annahme als Kind wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen" (§ 1752 I BGB i.d.F. ab 1.9.2009 >Text). b. Bedeutung: Die Adoption erfolgt auf Antrag durch ein gerichtliches "Adoptionsdekret", Palandt[75.] 1752 R.1. Eine Adoption durch Vertrag ist nach deutschem Recht nicht möglich, OLG Stuttgart FamRZ 2019,1548. Bei Auslandsbezug kann ein zusätzlicher Tenor erforderlich werden (dazu). c. Zuständigkeit: >Dazu. d. Minderjährigkeit: Die Bestimmungen für die Kindesadoption gelten bei einer Adoption Erwachsener allenfalls entsprechend (dazu). Maßgeblich ist die Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung. Der Eintritt der Volljährigkeit während des Verfahrens macht den Antrag auf [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen