Ist das Familiengericht zuständig?
(Verf/236)
Autor: Brückel
Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht)
Grundsätze: >Dazu
Handelt es sich hier um "Familiensachen"?
-Wohnung/ Hausrat (Wenn ausländisches Sachrecht gilt [dazu], können auch Fälle vor die
Prozessabteilung gehören, die nach deutschem Recht WH-Sachen wären).
-Kinder betreffend:
-Namensrecht (incl. Auslandsfälle)
-Vollstreckungsverfahren (§§ 767, 771 ZPO u.a.)
-Konkurrenzen (wenn verschiedene Ansprüche oder Normen geltend gemacht werden)
-Sonstiges (Nähe zum Unterhalt?/ Nebenverfahren pp.?)
Verfahrensfragen:
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