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Nachehelicher Unterhalt (2): §§ 1570 ff BGB
Unterhalt wegen Kinderbetreuung
Anspruch auf Altersunterhalt (§ 1571 BGB)
Krankheitsunterhalt
Arbeitslosenunterhalt
Zeitliche Begrenzung
Ist der Job angemessen (§ 1574 I, II BGB)?
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 II BGB)
Ausbildungsunterhalt
Billigkeitsunterhalt
Negative Härteklausel
Unterhalt wegen Kinderbetreuung
Unterhalt wegen Kinderbetreuung (§ 1570 BGB) ab 1.1.2008
Unterhalt wegen Kinderbetreuung (§ 1570 BGB) bis 31.12.2007
Allgemeine Voraussetzungen von § 1570 BGB
Besteht keine Erwerbsobliegenheit (also ein voller Anspruch nach § 1570 BGB; bis 31.12.2007)?
Kann Unterhalt nach § 1570 BGB verlangt werden? (Ansprüche ab 1.1.2008)
Ist volle Erwerbstätigkeit zu erwarten (besteht also kein Anspruch; bis 31.12.2007)?
Wenn G nicht an jedweder Arbeit gehindert ist (Ansprüche ab 1.1.2008)
Wenn G neben der Kinderbetreuung zu viel/ zu wenig arbeitet (§ 1570 BGB)
Ist bzw. war geleistete Arbeit neben der Kinderbetreuung überobligatorisch?
Entstehung und Wiederaufleben (§ 1570 BGB)
§ 1570 BGB als privilegierter Tatbestand
Auswirkung von § 1570 BGB auf den Rang der Gläubiger
Konkurrenzen mit § 1570 BGB
Unterhalt wegen Kinderbetreuung
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Unterhalt wegen Kinderbetreuung (§ 1570 BGB) ab 1.1.2008
Unterhalt wegen Kinderbetreuung (§ 1570 BGB) bis 31.12.2007
Allgemeine Voraussetzungen von § 1570 BGB
Besteht keine Erwerbsobliegenheit (also ein voller Anspruch nach § 1570 BGB; bis 31.12.2007)?
Kann Unterhalt nach § 1570 BGB verlangt werden? (Ansprüche ab 1.1.2008)
Ist volle Erwerbstätigkeit zu erwarten (besteht also kein Anspruch; bis 31.12.2007)?
Wenn G nicht an jedweder Arbeit gehindert ist (Ansprüche ab 1.1.2008)
Wenn G neben der Kinderbetreuung zu viel/ zu wenig arbeitet (§ 1570 BGB)
Ist bzw. war geleistete Arbeit neben der Kinderbetreuung überobligatorisch?
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