Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Altes Recht (>Ansprüche ab dem 1.1.2008 / >Neues Altersphasenmodell?) (>Allg. Voraussetzungen eines Anspruchs / >Soweit dennoch gearbeitet wird) (>Wenn die Voraussetzungen für eine völlige Freistellung fehlen) 2. Altersphasenmodell / 3. Ausnahmen davon? Das Altersphasenmodell (s.u.) gilt für Ansprüche bis zum 31.12.2007 weiter, OLG Brandenburg DRsp 2010/16285. 1. Kritik des BVerfG: a. Grundsätze: Das Altersphasenmodell liefert zwar einen vertretbaren Ansatz für den hier allein maßgeblichen Betreuungsbedarf des Kindes, mit nachehelicher Solidarität hat § 1570 BGB aber nichts zu tun (dafür würden §§ 1571 ff BGB gelten); daher ist das Vertrauen des Geschiedenen, eine bestimmte Zeit nicht arbeiten zu müssen, nicht geschützt; der Betreuungsbedarf ehelicher und nichtehelicher Kinder darf nicht unterschiedlich bemessen werden (Art.6 V GG), BVerfG DRsp 2007/9431 = NJW 2007,1735 = FamRZ 2007,965. Ob und ab welchem Alter ein Kind bei teilweiser Fremdbetreuung [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen