Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>FG-Sache? / >In Ehe- und Streitsachen / >Abgabe / >Bestimmung) (>§ 3 FamFG im Kontext) (>Früher) 3. Wenn verwiesen wurde 1. Wann kommt eine Verweisung in Betracht? a. Gesetzeslage: "Ist das angerufene Gericht örtlich oder sachlich unzuständig, .." (§ 3 I 1 FamFG). b. Bedeutung: (a) Nur beim Verfahrensgericht: Als "angerufenes" Gericht gilt auch das Gericht, welches das Verfahren von Amts wegen eingeleitet hat (vgl. § 3 II 2 FamFG, s.u.). Das Gericht muss "befasst" sein (dazu), Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 3 FamFG R.2. (b) Nur bei Unzuständigkeit: Ein zuständiges Gericht darf nicht verweisen, sondern höchstens abgeben (§ 4 FamFG >dazu). Dies gilt auch für ein Gericht, das nur als Fürsorgegericht für einen unbegleitetet eingereisten Minderjährigen zuständig geworden ist (dazu); dessen Zuständigkeit fällt nicht durch anderweitige Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts weg, OLG Frankfurt DRsp 2016/9272 = FamRZ [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen