- Verfahren in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- FG-Verfahren: Grundlagen
- Einleitung von FG-Amtsverfahren
- Einleitung von FG-Antragsverfahren
- Abgabe von FG-Erklärungen
- Beteiligung in FG-Verfahren
- Muss-Beteiligung in FG-Verfahren
- Kann-Beteiligung in FG-Verfahren
- Beteiligtenfähigkeit in FG-Verfahren
- Verfahrensfähigkeit in FG-Verfahren
- (Nicht-)Beteiligung in FG-Verfahren: Folgen
- Verfahrensbevollmächtigte in FG-Verfahren
- Taugliche Verfahrensbevollmächtigte in FG-Verfahren
- Bei untauglichen FG-Verfahrensbevollmächtigten
- Vollmacht des FG-Verfahrensbevollmächtigten
- Terminsbeistand in FG-Verfahren
- Zuständigkeitsfragen
- Mehrfache örtliche Zuständigkeit
- Wechselt die örtliche Zuständigkeit?
- Bei Unzuständigkeit in FG-Sachen
- Abgabe in FG-Sachen
- Zuständigkeitsbestimmung in FG-Sachen
- Ausschließung/ Ablehnung in FG-Sachen
- Akteneinsicht in FG-Sachen
- Übermittlung von Dokumenten in FG-Sachen
- Verbindung/ Trennung von FG-Sachen
- Aussetzung von FG-Sachen
- Sachverhaltserfassung in FG-Sachen
- Amtsermittlung in FG-Sachen
- Mitwirkung in FG-Sachen
- Verfahrensleitung/ Hinweise in FG-Sachen
- Zwangsmittel in FG-Sachen
- Entscheidungsgrundlagen
- Terminierung in isolierten FG-Sachen
- Persönliches Erscheinen in FG-Sachen
- Persönliche Anhörung in FG-Sachen
- Vergleich in FG-Sachen
- Beweise in FG-Sachen: Grundsätze
- Beweiserhebung in FG-Sachen
- Glaubhaftmachung in FG-Sachen
- Dokumentation in FG-Sachen
- Bekanntgabe von FG-Endentscheidungen
- Bekanntgabe von Entscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Berichtigung von FG-Entscheidungen
- Ergänzung von FG-Entscheidungen
- Gehörsrüge in FG-Sachen
- Rechtskraft von FG-Entscheidungen
- Elektronische Dokumente in FG-Verfahren
- Elektronische Dokumente: ZPO-Regeln
- Informationspflichten in FG-Verfahren
- Bei Aufhebung von FG-Beschlüssen
- Abänderung von FG-Regelungen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH)
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Grundsätze in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Bewilligung in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): RA-Beiordnung in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH) in FG-Sachen: Rechtsbehelfe
(>FG-Sache? / >Verweisung) (>§ 4 FamFG im Kontext) (>Früher) 3. Wenn abgegeben wurde 1. Wann kommt eine Abgabe in Betracht? a. Gesetzeslage: "Das Gericht kann die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht abgeben, wenn sich dieses zur Übernahme der Sache bereit erklärt hat" (§ 4 S.1 FamFG). b. Bedeutung: Eine Abgabe setzt - anders als eine Verweisung (§ 3 FamFG >dazu) - keine Unzuständigkeit voraus, sondern eine Verständigung zwischen den Gerichten aus Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit (s.u.), BT-Drs.16/6308 S.175. Auch ein ausschließlich zuständiges Gericht könnte ggf. abgeben, Zöller[30.] 170 FamFG R.2. Dies gilt nicht, wenn die ausschließliche Zuständigkeit des Ehegerichts für eine Kindschaftssache besteht (§ 152 FamFG >dazu), OLG Bremen DRsp 2014/8526 = FamRZ 2013,1680. Gemeint sind nur Gerichte erster Instanz; eine Abgabe von einem Beschwerdegericht an ein anderes ist nicht zulässig, OLG Bremen DRsp 2014/2472 = FamRZ [...]
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