- Ist der Vorteil mietfreien Wohnens als Einkommen anzurechnen?
- Wenn ein Wohnvorteil zugewendet wird
- Prägt ein Wohnvorteil die Lebensverhältnisse?
- Kann beim Unterhalt für Eltern oder Enkel ein Wohnvorteil angerechnet werden?
- Wohnvorteil: Ersparnis-Theorie
- Wohnvorteil: Mehraufwand-Theorie
- Wohnvorteil: Theorie des (fiktiven) Einkommens
- Bereinigung des eigenen Wohnvorteils um Abzüge
- Ist bei Getrenntleben im Haus ein Wohnvorteil anzurechnen?
- Unterhaltsberechnung mit Mietwert, wenn Verwertung geschuldet wird
- Ist der Wohnwert überhaupt erheblich?
- Obergrenze für die Anrechnung des Wohnwerts?
- Wohnwert-Berechnungen mit Drittelobergrenze
- Wohnwertrechnung ohne feste Obergrenze (angemessener Wohnwert, BGH)
- Sind andere Personen in die Wohnwertberechnung einzubeziehen?
- Wohnvorteil auch nach dem Verkauf der Wohnung?
- Ist Wohnvorteil (Unterhalt) oder Nutzungsvergütung (WH) vorrangig?
- Wohnvorteil bei Gütergemeinschaft
- Auswirkung des Wohnvorteils beim Kindesunterhalt
(>Unterhalt bei Gütergemeinschaft) 1. Vor Scheidung: Der Nutzungswert fällt in das Gesamtgut, OLG Bamberg FamRZ 1987,703, OLG Koblenz DRsp 2007/16618. Eine bedarfsmindernde Anrechnung wird dadurch nicht ausgeschlossen, da insoweit das Gesamtgut entlastet wird, Ensslen FamRZ 1998,1082. 2. Nach Scheidung: Auch nach Scheidung ist der Vorteil nur zu 50% anzurechnen, solange das Gesamtgut nicht auseinandergesetzt ist, OLG Nürnberg DRsp 1998/97, OLG Koblenz DRsp 2007/16618. [...]
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