- Ist der Vorteil mietfreien Wohnens als Einkommen anzurechnen?
- Wenn ein Wohnvorteil zugewendet wird
- Prägt ein Wohnvorteil die Lebensverhältnisse?
- Kann beim Unterhalt für Eltern oder Enkel ein Wohnvorteil angerechnet werden?
- Wohnvorteil: Ersparnis-Theorie
- Wohnvorteil: Mehraufwand-Theorie
- Wohnvorteil: Theorie des (fiktiven) Einkommens
- Bereinigung des eigenen Wohnvorteils um Abzüge
- Ist bei Getrenntleben im Haus ein Wohnvorteil anzurechnen?
- Unterhaltsberechnung mit Mietwert, wenn Verwertung geschuldet wird
- Ist der Wohnwert überhaupt erheblich?
- Obergrenze für die Anrechnung des Wohnwerts?
- Wohnwert-Berechnungen mit Drittelobergrenze
- Wohnwertrechnung ohne feste Obergrenze (angemessener Wohnwert, BGH)
- Sind andere Personen in die Wohnwertberechnung einzubeziehen?
- Wohnvorteil auch nach dem Verkauf der Wohnung?
- Ist Wohnvorteil (Unterhalt) oder Nutzungsvergütung (WH) vorrangig?
- Wohnvorteil bei Gütergemeinschaft
- Auswirkung des Wohnvorteils beim Kindesunterhalt
(>Bei Fremdvermietung) 2. um verbrauchunabhängige Kosten? / 3. um Zinsen? / 4. um Tilgung? 1. Grundsätze: a. Ermittlung des Netto-Wohnwerts: (a) Bedeutung: Ein Wohnvorteil (dazu) ist für Bedarf bzw. Leistungsfähigkeit nur dann einkommenserhöhend zu berücksichtigen, wenn der Wohnwert die für das Eigentum aufgewendeten Kosten und Lasten übersteigt, BGH DRsp 1994/3011 = FamRZ 1994,1100, OLG Brandenburg DRsp 2014/13093, OLG Koblenz DRsp 2021/9676. Wenn die Abzüge unter dem Wohnwert liegen, ist der verbleibende Wohnvorteil als Einkommen anzusehen, BGH DRsp 2000/4648 = NJW 2000,2349 = FamRZ 2000,950. (b) Was kann zu saldieren sein? (ba) Grundsatz: Abziehbar sind nur Kosten, die nicht anderweitig (z.B. über Kindesunterhalt >dazu) bereits gedeckt sind, BGH DRsp 1994/4126 = FamRZ 1989,1160 = NJW 1989,2809. (bb) Verbrauchsabhängige Kosten: Kosten, die vom Verbrauch abhängen, bleiben unberücksichtigt, BGH DRsp 2000/4648 = NJW 2000,2349 = FamRZ 2000,950. (bc) Nicht [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login