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(Wohnwert / Hauptmenü ) (>Zuwendungen) 1. Ist ein Wohnvorteil, der von einem Dritten gewährt wird, als Einkommen anzurechnen? a. Grundsatz: Wenn das kostenfreie Wohnen eine jederzeit frei widerrufliche Zuwendung darstellt (so bei lebenslangem Nießbrauch des Dritten), ist kein Wohnvorteil anzurechnen, OLG Koblenz DRsp 2004/3879 = FamRZ 2003,534. Wenn die mietfreie Überlassung durch den Dritten eine freiwillige Zuwendung darstellt, ist kein Wohnwert anzurechnen, OLG Hamm (DRsp 1997/5487) = NJWE-FER 1998,27, OLG Saarbrücken FamRZ 1999,396, OLG Schleswig DRsp 2008/2164, OLG Brandenburg DRsp 2014/673, OLG Köln DRsp 2021/17161 = FamRZ 2021,1529. b. Ausnahme: Anderes gilt, wenn sich das kostenlose Wohnen als Gegenleistung für erbrachte Dienste darstellt; dann ist die ersparte Miete als Einkommen anzurechnen, i.Zw. in Höhe des Anteils der Wohnkosten (dazu) am notwendigen Selbstbehalt, OLG Frankfurt DRsp 2007/6711 = FamRZ 2007,213. Wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Wohnung an [...]
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