- Ist der Vorteil mietfreien Wohnens als Einkommen anzurechnen?
- Wenn ein Wohnvorteil zugewendet wird
- Prägt ein Wohnvorteil die Lebensverhältnisse?
- Kann beim Unterhalt für Eltern oder Enkel ein Wohnvorteil angerechnet werden?
- Wohnvorteil: Ersparnis-Theorie
- Wohnvorteil: Mehraufwand-Theorie
- Wohnvorteil: Theorie des (fiktiven) Einkommens
- Bereinigung des eigenen Wohnvorteils um Abzüge
- Ist bei Getrenntleben im Haus ein Wohnvorteil anzurechnen?
- Unterhaltsberechnung mit Mietwert, wenn Verwertung geschuldet wird
- Ist der Wohnwert überhaupt erheblich?
- Obergrenze für die Anrechnung des Wohnwerts?
- Wohnwert-Berechnungen mit Drittelobergrenze
- Wohnwertrechnung ohne feste Obergrenze (angemessener Wohnwert, BGH)
- Sind andere Personen in die Wohnwertberechnung einzubeziehen?
- Wohnvorteil auch nach dem Verkauf der Wohnung?
- Ist Wohnvorteil (Unterhalt) oder Nutzungsvergütung (WH) vorrangig?
- Wohnvorteil bei Gütergemeinschaft
- Auswirkung des Wohnvorteils beim Kindesunterhalt
(Wohnwert / Hauptmenü ) (>Zuwendungen) 1. Ist ein Wohnvorteil, der von einem Dritten gewährt wird, als Einkommen anzurechnen? a. Grundsatz: Wenn das kostenfreie Wohnen eine jederzeit frei widerrufliche Zuwendung darstellt (so bei lebenslangem Nießbrauch des Dritten), ist kein Wohnvorteil anzurechnen, OLG Koblenz DRsp 2004/3879 = FamRZ 2003,534. Wenn die mietfreie Überlassung durch den Dritten eine freiwillige Zuwendung darstellt, ist kein Wohnwert anzurechnen, OLG Hamm (DRsp 1997/5487) = NJWE-FER 1998,27, OLG Saarbrücken FamRZ 1999,396, OLG Schleswig DRsp 2008/2164, OLG Brandenburg DRsp 2014/673, OLG Köln DRsp 2021/17161 = FamRZ 2021,1529. b. Ausnahme: Anderes gilt, wenn sich das kostenlose Wohnen als Gegenleistung für erbrachte Dienste darstellt; dann ist die ersparte Miete als Einkommen anzurechnen, i.Zw. in Höhe des Anteils der Wohnkosten (dazu) am notwendigen Selbstbehalt, OLG Frankfurt DRsp 2007/6711 = FamRZ 2007,213. Wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Wohnung an [...]
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