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(>Können Eltern Unterhalt beanspruchen? / >Bedarf des Gatten von S) Welcher Selbstbehalt gilt für das (erwachsene) Kind S? (s.u.:>Tabellensätze) a. Wie bestimmt sich der Eigenbedarf der Sache nach? (a) Grundsatz: Der Eigenbedarf kann nicht durchgehend mit einem festen Betrag angesetzt werden, BGH DRsp 2004/11295 = NJW 2004,2306 = FamRZ 2004,1184. (b) Wovon ist auszugehen? Ausgangspunkt ist der angemessene Selbstbehalt (§ 1603 I BGB >dazu), BGH DRsp 2013/1392 = NJW 2013,686 = FamRZ 2013,363 [45]. Er liegt gegenüber Eltern grds. höher. Grds. ist als weitere Schonung das Einkommen oberhalb des Selbstbehalts nur teilweise einzusetzen (>s.u.). Der Eigenbedarf liegt mindestens 25% über dem angemessenen Selbstbehalt, außerdem sind Abzüge großzügig zu berücksichtigen, OLG Oldenburg DRsp 2000/4197 = NJW 2000,524 = FamRZ 2000,1174, OLG Hamm DRsp 2000/4135 = FamRZ 1999,1533. Die Höhe des Zuschlags im Einzelfall richtet sich nach den bisherigen Lebensverhältnissen [...]
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