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(>Ermäßigung bei günstigerem Wohnen?) (>Regel-Selbstbehalte) Die Werte vom 1.1.2023 ändern sich 2024 nicht. 2. Bei höheren Wohnkosten 1. Welche Wohnkosten sind bereits im Tabellensatz enthalten? a. Welche Kostenarten sind ggf. von der "Warmmiete" umfasst? Genauere Angaben finden sich nur selten: Mietzins + umlagefähige Nebenkosten + Heizung, aber nicht sonstige Strom- und Wasserkosten, Leitlinien Nürnberg 1/02 (10.). Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung, Leitlinien Thüringen 1/24 (21.2), DT A.5.. b. In welcher Höhe sind Wohnkosten enthalten? (a) Im notwendigen Selbstbehalt (dazu): - Ab 1.1.2023/2024: 520 € warm, DT 1/24 A.5 (dazu), alle Leitlinien (21.2) 1/24. 390 + 130 = 520 €, Leitlinien (21.2) Frankfurt 1/24. - Ab 1.1.2020: str.: a) 430 € warm, DT A.5 (dazu), Brandenburg 1/22, Braunschweig 1/22, Bremen 1/22, Hamm 1/22, Köln 1/22, Schleswig 1/22, SüdL 1/22 (je 21.2), Thüringen 1/22 Naumburg 1/22 (21.5.2), 330 + [...]
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