- Selbstbehalte/ Eigenbedarf
- Differenzierung je nach Erwerbstätigkeit?
- Notwendiger Eigenbedarf (kleiner Selbstbehalt)
- Notwendiger Eigenbedarf (bis 31.12.2007)
- Angemessener Eigenbedarf (großer Selbstbehalt)
- Angemessener Eigenbedarf
- Billiger/ eheangemessener Eigenunterhalt
- Billiger/ eheangemessener Eigenunterhalt (bis 31.12.2007)
- Welcher Selbstbehalt steht S gegenüber wem zu?
- Erhöhung des Regel-Selbstbehalts wegen hoher Wohnkosten?
- Wohnkostenanteile im Selbstbehalt (bis 31.12.2007)
- Selbstbehalt bei Behinderung pp.
- Selbstbehalt gegenüber den Eltern von S
- Selbstbehalt gegenüber den Eltern von S)
- Ermäßigung des Regel-Selbstbehalts bei kostengünstigem Wohnen?
- (Geldwerter) Bedarf des (neuen) Ehegatten von S
- Auf welchen Unterhalt haften Großeltern?
- Bedarf des (neuen) Ehegatten von S (Pauschalsätze bis 31.12.2007)
(>Ermäßigung bei günstigerem Wohnen?) (>Regel-Selbstbehalte) Die Werte vom 1.1.2023 ändern sich 2024 nicht. 2. Bei höheren Wohnkosten 1. Welche Wohnkosten sind bereits im Tabellensatz enthalten? a. Welche Kostenarten sind ggf. von der "Warmmiete" umfasst? Genauere Angaben finden sich nur selten: Mietzins + umlagefähige Nebenkosten + Heizung, aber nicht sonstige Strom- und Wasserkosten, Leitlinien Nürnberg 1/02 (10.). Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung, Leitlinien Thüringen 1/24 (21.2), DT A.5.. b. In welcher Höhe sind Wohnkosten enthalten? (a) Im notwendigen Selbstbehalt (dazu): - Ab 1.1.2023/2024: 520 € warm, DT 1/24 A.5 (dazu), alle Leitlinien (21.2) 1/24. 390 + 130 = 520 €, Leitlinien (21.2) Frankfurt 1/24. - Ab 1.1.2020: str.: a) 430 € warm, DT A.5 (dazu), Brandenburg 1/22, Braunschweig 1/22, Bremen 1/22, Hamm 1/22, Köln 1/22, Schleswig 1/22, SüdL 1/22 (je 21.2), Thüringen 1/22 Naumburg 1/22 (21.5.2), 330 + [...]
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